Wie können Einrichtungen Bündnispartner*innen werden?

Das Mannheimer Bündnis ist ein institutionelles Netzwerk. Bündnispartner*innen können daher Institutionen, Einrichtungen, Vereine, Initiativen oder sonstige organisierte Gruppen werden.

Eine Antragstellung für den Beitritt zum Mannheimer Bündnis erfolgt durch die Unterzeichnung der Mannheimer Erklärung. Die Unterzeichnung stellt dabei eine freiwillige Selbstverpflichtung dar, sich im Rahmen der jeweiligen individuellen und strukturellen Möglichkeiten proaktiv für ein respektvolles Zusammenleben und gegen Diskriminierung (auch) in Mannheim zu engagieren. Sie hat damit den Charakter einer Absichtserklärung, sich zu bemühen, gemäß den Zielen und Werten der Mannheimer Erklärung zu handeln und zu wirken.

Die Unterzeichnung ist weder Gütesiegel noch Ausdruck eines bereits erreichten Ziels. Es ist eine Erklärung, mit der die Unterzeichner*innen zum Ausdruck bringen, sich im Austausch und gemeinsamer Aktion weiterentwickeln zu wollen, um die eigenen Kompetenzen im Umgang mit Vielfalt zu stärken.

Konkrete Schritte zur Bündnismitgliedschaft

  • Als Antrag, dem Mannheimer Bündnis beizutreten, reichen Sie bitte die unterzeichnete Mannheimer Erklärung bei der Bündniskoordinierungsstelle ein. (Link zur Erklärung mit Unterschriftsleiste.)
  • Es erfolgt eine Prüfung und Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen.
  • Sie erhalten daraufhin eine Antwort und werden ggf. als neue*r Bündnispartner*in im Mannheimer Bündnis begrüßt.

Sie haben noch Fragen zur Bündnispartnerschaft? Kontaktieren Sie uns gerne.